Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Lausche Video
Dorfstraße 91, 02799 Waltersdorf

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für zwischen Lausche Video und Auftraggebern geschlossene Verträge. Lausche Video erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweiligen Verträge. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern werden nicht anerkannt, es sei denn, Lausche Video stimmt deren Anwendung im Einzelfall schriftlich zu. Dem Auftraggeber ist die Verwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Lausche Video bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

1. Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Lausche Video erbracht werden.
Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Lausche Video Leistung und Lieferung von Waren ausführt, ohne den anderen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt Lausche Video keine Haftung.
Der Auftragserteilung liegen die zwischen Lausche Video und dem Auftraggeber vereinbarten Materialien zugrunde. Angebot, Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrun
d dieser Geschäftsbedingungen. Für die Inhalte der Datenträger ist nur der Auftraggeber verantwortlich. Der Inhalt ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Zulässigkeit zu prüfen.

A) Freistellung von Rechten Dritter
Der Auftraggeber übernimmt für von ihm zu liefernde Unterlagen und Beistellungen bei vertragsmäßiger Verwendung die volle Sach- und Rechtsgewähr. Er versichert ausdrücklich, dass er Urheber-, Lizenz- und Auswertungsrechte Dritter, insbesondere auch GEMA-Rechte, gewahrt hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Berechtigung zur Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen an den gelieferten Materialien ohne Aufforderung mitzuteilen und in geeigneter Form unter Beweis zu stellen. Für die GEMA-Meldung vermittelt er Lausche Video die erforderlichen Daten. Auf Anforderung der GEMA werden alle Duplikationen unter Bekanntgabe des Auftraggebers und des Programmtitels der GEMA gemeldet. Zu dieser Meldung erteilt der Auftraggeber sein grundsätzliches Einverständnis. Der Auftraggeber stellt Lausche Video von etwaigen Ansprüchen Dritter, insbesondere aufgrund von Urheber-, Lizenz- und Auswertungsrechten frei.

B) Vorbehalt der Auftragsablehnung
Lausche Video behält sich vor, Aufträge zu Leistungen und Lieferungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Bearbeitung für Lausche Video unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

C) Haftung / Versicherung
Übernimmt Lausche Video Arbeiten, bei denen die Firma Kassetten oder sonstige Datenträger des Kunden verwendet (z.B. Überspielungen, Schnittarbeiten etc), so haftet Lausche Video im Falle einer Beschädigung nur bis zur Höhe des Materialwertes der Kassetten oder Datenträger, nicht jedoch dafür, dass die auf den Kassetten oder Datenträgern befindlichen Aufnahmen oder Daten nicht mehr verwendbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Lausche Video übergebenen Gegenstände gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zu versichern. Von Kassetten oder Datenträgern, bei deren Beschädigung dem Kunden ein Schaden entstehen könnte, der € 500.- pro Kassette oder Datenträger übersteigt, hat der Kunde vor Übergabe des Materials an Lausche Video Sicherheitskopien anzufertigen.
Der Kunde hat in jedem Fall Lausche Video davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Schaden pro Kassette oder Datenträger € 500,- übersteigen kann, damit Lausche Video gegebenenfalls seinerseits Sicherheitskopien vor Beginn der Bearbeitung ziehen kann. Die Kosten für entsprechende Sicherheitskopien gehen zu Lasten des Auftraggebers.

D) sonstige Bearbeitung von Material
Soweit Lausche Video beauftragt ist, das Material nicht nur zu überspielen oder zu schneiden, vielmehr auch sonst zu bearbeiten (z.B. Veränderung von Farben, Veränderung technischer Parameter etc), so garantiert Lausche Video lediglich die Einhaltung der technisch gewünschten Werte; soweit subjektive Fragen, die einer eindeutigen technischen Überprüfung nicht zugänglich sind, eine Rolle spielen, ist das von Lausche Video erstellte Produkt vom Kunden auch dann abzunehmen, wenn die technischen Werte korrekt sind, aber der Kunde subjektiv eine andere Vorstellung hat. Wünscht der Kunde trotz technisch einwandfreier Arbeit eine Änderung, so hat er Lausche Video den zusätzlichen Aufwand gemäß den üblichen Preisen von Lausche Video zu bezahlen.

E) Vervielfältigung
Werden bei Schnitt- oder Tonarbeiten DVD Rohlinge oder sonstige Datenträger erforderlich, so hat der Kunde dieses Material von Lausche Video zu beziehen, sofern es von Lausche Video angeboten wird.

F) Gewährleistung
Lausche Video gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge. Der Kunde/Auftraggeber hat empfangene Waren nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Lieferung in schriftlicher Form an Lausche Video zu melden unter gleichzeitiger Rücksendung der beanstandeten Ware. CD’s, DVD’s und VHS' können nur zurückgesandt werden, wenn sich die gelieferte Ware in ungebrauchtem Zustand befindet. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung durch Lausche Video.

G) Verwendung / Veränderung
Abnahmekopien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den Kontroll-Zweck vom Auftraggeber verwendet werden. Erst die Masterkopie des fertigen, vom Auftraggeber als korrekt genehmigten und endgültigen Filmproduktes erlaubt eine Verwendung durch den Auftraggeber zwecks Vervielfältigung und Vermarktung, wenn alle Vorbedingungen, z.B. Abgeltung, geregelt sind.
Filmabnahmekopien werden je nach Produktionsfortschritt auf Wunsch geliefert.
Jede Veränderung der Inhalte des fertigen Filmproduktes durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der Zustimmung von Lausche Video.

H) Urheberrecht
Das Copyright für die von Lausche Video erstellten Objekte bleibt allein bei Lausche Video. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der von Lausche Video produzierten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Produzenten nicht gestattet und urheberrechtlich geschützt.

I) Sonstiges
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Datenträger hat der Auftraggeber zu bezahlen. Ebenso Kosten für die Anfertigung von Farblithos.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Videobearbeitungsdaten, Daten für CD-ROM oder DVD-Erstellung endet drei Monate nach der Produktabnahme, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt.

2. Überspiel- und Kopierarbeiten

Lausche Video übernimmt die Ausführung von Aufträgen für private Überspiel- und Kopierarbeiten. Aufträge werden nach schriftlicher Bestätigung bindend. Der Auftrag gilt für den Auftraggeber auch als bindend, wenn er ihn mündlich erteilt hat und sich das zu bearbeitende Material in den Geschäftsräumen von Lausche Video befindet. Bei mündlich erteiltem Auftrag wird die Kenntnis der gültigen Preisliste vorausgesetzt.

Die an Lausche Video erteilten Aufträge werden ordnungsgemäß ausgeführt. Lausche Video behält sich vor, einen Auftrag wegen des Inhaltes oder der technischen Form zurückzuweisen. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eventuelle Ansprüche, auch Dritter, die durch eine Terminverzögerung entstehen, können nicht geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber hat sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte des an Lausche Video zur Bearbeitung übergebenen Materials abzulösen. Der Auftraggeber stellt Lausche Video von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Lausche Video von ihm zur Bearbeitung überlassenen Materials, und dies auch nach der Bearbeitung durch Lausche Video. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das an Lausche Video zur Bearbeitung übergebene Film- oder Bandmaterial gegen Beschädigung und Verlust ausreichend zu versichern (siehe auch 1. Allgemein).

Einige wenige DVD-Player sind aus technischen Gründen nicht in der Lage, gebrannte DVD abzuspielen. Lausche Video geht davon aus, dass sich Auftraggeber über die Abspielmöglichkeiten ihrer Geräte vor Auftragsvergabe informiert haben.

Die von Lausche Video gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung dessen Eigentum.

3. Preise und Preisberechnung

Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise von Lausche Video zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

Soweit Preise nach Minuten oder Metern berechnet werden, ist die von Lausche Video festgestellte Anzahl maßgeblich. 

Alle Preisangaben sind Stückpreise, Preise pro Vorgang oder pro Längeneinheit, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

4. Angebote

Angebote von Lausche Video sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung von Lausche Video zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Treten in einer Produktion Verzögerungen ein, die vom Auftraggeber oder wissenschaftlichen Berater zu vertreten sind, können Kosten für belegte Speicherkapazitäten anfallen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Bei Filmproduktionen gilt die im Einzel-Vertrag mit dem Kunden vereinbarte Bindungsfrist.

5. Schriftform der Aufträge

Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt Lausche Video keine Haftung.

6. Versand

Der Versand der Ware erfolgt nach bestem Ermessen per Post oder Paketdienst. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Auftraggeber. Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch dann, wenn Frachtfrei vereinbart wurde, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

Lausche Video ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen oder aber Vorauskasse zu verlangen. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen von Lausche Video und wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7. Lieferung und Termine

Von Lausche Video angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Leistungsstörungen, die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Lausche Video beruhen, hat Lausche Video dem Auftraggebern gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon, auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Auftraggebern hieraus keinerlei Rechte gegen Lausche Video.

8. Vergütung

In Rechnung gestellte Beträge sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, es sei denn, es sind andere Zahlungsziele vereinbart.
Rechnungen aus Einzel-Verträgen sind innerhalb der Fristen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Lausche Video ist berechtigt, in diesem Falle die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen. Der geschuldete Betrag ist mit Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und den Einziehungskosten zu begleichen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.

Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist Lausche Video zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet und darüber hinaus berechtigt, angelieferte Materialien zurück zu behalten.

9. Eigentumsvorbehalt und Rechte

Lausche Video bleibt das Eigentum an den von Lausche Video gelieferten Waren sowie den daraus durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von Lausche Video unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 
Pfändungen Dritter sind Lausche Video unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern Lausche Video solche Rechte anlässlich der von sich erbrachten Leistung erworben hat. 
Lausche Video hat als Film- und Videohersteller und auch als Hersteller von Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen mit und ohne Programmierung auf CD, DVD oder anderen Datenträgern oder Medien im Zweifel das ausschließliche Urheberrecht, um das Werk sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Werkes herzustellen und auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen. Auch Mitwirkende, Darsteller, Sprecher oder Berater übertragen für den Fall, dass sie durch ihre Mitwirkung ein Urheberrecht am Filmwerk erwerben, Lausche Video das ausschließliche Urheberrecht.
Das Nutzungsrecht, das Recht zur öffentlichen Vorführung, zur Sendung in Funk oder Fernsehen, Einstellung im und Verbreitung über das Internet sowie die Rechte zur Vervielfältigung werden von Lausche Video unter bestimmten Voraussetzungen an Auftraggeber oder an Berater übertragen. Dazu ist jedoch immer eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der eine Vergütung für die jeweils zu übertragenden Rechte festgelegt sein muss. 

10. Mängelrügen

Lausche Video gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge. Der Kunde/Auftraggeber hat empfangene Waren nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Lieferung in schriftlicher Form an Lausche Video zu melden unter gleichzeitiger Rücksendung der beanstandeten Ware. CD’s, DVD’s und VHS' können nur zurückgesandt werden, wenn sich die gelieferte Ware in ungebrauchtem Zustand befindet. Vom Auftraggeber beanstandete Ware ist zunächst zoll- und porto- bzw. frachtfrei an Lausche Video zurückzusenden. Wird der Gewährleistungsfall anerkannt, so gehen die Kosten der billigsten Rücksendung zu Lasten von Lausche Video. Die Einsendung muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung durch Lausche Video.

11. Haftung

Lausche Video haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
Lausche Video haftet nicht für die Folgen eines eventuell auftretenden Geräteausfalls, soweit sie diesen nicht zu vertreten hat. Beanstandungen eventueller Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt zulässig; andernfalls entfallen die Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch Lausche Video. Im Falle des Untergangs von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ton- oder Bildträgern oder sonstigen immateriellen Gütern trägt Lausche Video nur das Risiko begrenzt auf den Materialwert der übernommenen Sachen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von ihm zur Bearbeitung überlassenen Materials und zwar auch nach der Bearbeitung durch die Firma Lausche Video. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem Auftrag gesetzliche oder behördliche Anordnungen nicht entgegen stehen. Er ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und sonstigen Rechte bei Auftragserteilung zu besitzen. Er stellt Lausche Video von allen aus einer Verletzung dieser Rechte gegenüber der Firma Lausche Video hergeleiteten Ansprüche Dritter frei.

12. Schadensersatz

Schadenersatzansprüche gegenüber Lausche Video wegen Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Insbesondere haftet Lausche Video nicht für die Folgekosten von Betriebsstörungen und Unfällen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Durch höhere Gewalt begründete Unterbrechung der Produktionen entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, und kann Lausche Video deshalb auf Grund der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen, dann wird von Lausche Video Schadensersatz ohne besonderen Nachweis in Höhe von pauschal 30% des vertraglich vereinbarten Preises beansprucht. Wurden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von Lausche Video bereits Arbeiten geleistet oder Produkte erstellt, dann erhöht sich der vorgenannte Schadensersatz zusätzlich um die nachweislich entstandenen Kosten.
Termin-Reservierungen, die von Lausche Video bestätigt wurden, gelten als Auftrag des Kunden. Termin-Reservierungen können bis 30 Tage vor dem Termin ohne Kosten, bis 14 Werktage vor dem Termin gegen Zahlung von 20% des Auftragswertes und bis 3 Werktage vor dem Termin gegen Zahlung von 40% des Auftragswertes storniert werden. Eine spätere Terminabsage führt zur Berechnung des für den jeweiligen Termin angesetzten Auftragswertes.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Waltersdorf, sofern sich aus der geschlossenen Vereinbarung nichts anderes ergibt.
Gerichtsstand ist Zittau. 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Impressum

Lausche Video ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers auf dem jeweiligen Datenträger in geeigneter Weise auf die eigene Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung nur verweigern, wenn er hierin ein überwiegendes Interesse hat.

15. Schriftformklausel / Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksam oder nichtigen Bestimmungen tritt eine solche, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um denselben wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.